Nach den vorliegenden Informationen beträgt die Laufzeit fünf Jahre.
Nur Produkte, die eine Bescheinigung über die Sicherheit der Kohle und einen Prüfbericht eines Dritten vorweisen können, sind berechtigt, das Zeichen für die Sicherheit der Kohle (MA) zu tragen. Sowohl das Kohle-Sicherheitszeichen (MA) als auch der Prüfbericht eines Dritten sind für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss das Zertifizierungsverfahren erneut durchlaufen werden.