Jedes explosionsgeschützte Produkt verfügt über eine Explosionsschutzklasse, die die Art der explosionsgeschützten Bauweise des Produkts und die Anwendungsbereiche angibt. So wird beispielsweise die Explosionsschutzklasse „Exd IIB T4“ im Folgenden ausführlich erläutert.

Ex: Explosionsschutzkennzeichnung.
d: Die Art der Explosionsschutzausführung ist „druckfest“. Darüber hinaus gibt es die eigensicheren Ausführungen ia und ib, die Ausführung mit erhöhter Sicherheit e, die ölgefüllte Ausführung o, die sandgefüllte Ausführung q, die gekapselte Ausführung m sowie die Verbundausführung (die üblicherweise in explosionsgeschützten Verteilerkästen zum Einsatz kommt).
II: Bezieht sich auf die zweite Kategorie explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel. Diese Kategorie ist für explosionsgefährdete Gasumgebungen außerhalb von Kohlebergwerken (Klasse I) geeignet. Außerdem gibt es Klasse III: Elektrische Geräte für staubexplosionsgefährdete Bereiche außerhalb von Kohlebergwerken. Klasse IIIA: brennbare Fasern; Klasse IIIB: nichtleitender Staub; Klasse III: leitender Staub.
B: Gas der Klasse IIB. Außerdem gibt es die Klassen IIC und IIA. IIC ist die höchste Stufe und gilt sowohl für IIA als auch für IIB. IIB ist für IIA geeignet, aber niedrigere Stufen können nicht für höhere verwendet werden.
T4: Die Temperaturklasse ist T4, wobei die maximale Oberflächentemperatur des Geräts unter 135 °C liegt.
