Für Kohlebergwerkskörbe, die für den unterirdischen Einsatz bestimmt sind, ist ein Sicherheitszertifikat für Kohle erforderlich.
Explosionsgeschützte Produkte, die nicht für den Einsatz unter Tage bestimmt sind, können an die Explosionsschutznormen der Zone 2 angepasst werden und benötigen keine Kohlesicherheitsbescheinigung. Für den Einsatz unter Tage ist eine Kohlesicherheitsbescheinigung jedoch obligatorisch und nicht verhandelbar.