Nein, das ist nicht notwendig. Explosionsgeschützte Leuchten fallen nicht in den Geltungsbereich der explosionsgeschützten 3C-Zertifizierung.
Explosionsgeschützte Leuchten müssen nur eine Explosionsschutz-Zertifizierung erhalten, um in explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden zu können.