Nur in bestimmten Bereichen ist sie erforderlich.
Explosionsgeschützte elektrische Geräte sind für gefährliche Bereiche erforderlich, in denen brennbare Gase und brennbarer Staub auftreten können. Die meisten Bereiche in Kellern des zivilen Luftschutzes benötigen keine explosionssichere Beleuchtung. Spezielle Bereiche wie Generatorräume und Treibstofflager erfordern jedoch explosionssichere Leuchten.