Gemäß den nationalen Normen für den elektrischen Explosionsschutz muss das Gehäuse explosionsgeschützter Leuchten geerdet werden, wenn es mit einer Erdungsvorrichtung ausgestattet ist, die eine zuverlässige Erdung gewährleistet.
Gemäß den nationalen Normen für den elektrischen Explosionsschutz muss das Gehäuse explosionsgeschützter Leuchten geerdet werden, wenn es mit einer Erdungsvorrichtung ausgestattet ist, die eine zuverlässige Erdung gewährleistet.