Zu den brennbaren Bestandteilen von Kohlegas gehören Kohlenmonoxid und Wasserstoff, wobei letzterer unter die Kategorie der explosiven Gase der Klasse IIC fällt. Im Gegensatz zu Erdgas, für das explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel des Typs IIBT4 ausreichen, ist für Kohlegas der Einsatz von IICT4 erforderlich.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist die Durchführung von Spalttests oder Mindestzündstromversuchen ratsam.