Die erforderliche Explosionsschutzklasse für Bereiche mit Wasserstoff sollte IIC T1 sein.
Folglich entsprechen alle Produkte, die vor Ort als IIB eingestuft werden, nicht diesen Normen. Die Klassifizierung von explosiven Gasgemischen in der Umwelt erfolgt in den Kategorien IIA, IIB und IIC. Die Klassifizierung wird durch das Medium bestimmt, das die explosiven Gase erzeugt. Die IIC-Normen gehen über die IIB-Normen hinaus und bieten mehr Sicherheit.