Ist in einem Bereich die Installation staubexplosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel erforderlich, müssen die Explosionsschutznormen für Betriebsmittel in Zone 20 über die für die Zonen 21 und 22 geforderten hinausgehen.
Zone 20 | Zone 21 | Zone 22 |
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Eine explosionsfähige Umgebung in der Luft, die ständig in Form von brennbaren Staubwolken auftritt, lange Zeit oder häufig besteht. | Bereiche, in denen explosionsgefährdete Umgebungen in Form von brennbaren Staubwolken in der Luft auftreten können oder gelegentlich während des normalen Betriebs auftreten. | Im normalen Betrieb ist eine explosionsfähige Umgebung in der Luft in Form von brennbaren Staubwolken an Orten, an denen das Gerät für kurze Zeit steht, ausgeschlossen. |
Konkret, in Zone 20 sind nur eigensichere oder gekapselte Geräte zulässig, während druckfeste Geräte nicht zulässig sind.