Die AQ3009 schreibt vor, dass explosionsgeschützte Beleuchtungen alle drei Jahre von einer zertifizierten Prüfstelle überprüft werden müssen.
Treten in der Zwischenzeit besondere Umstände auf, so sollten diese während der Inspektion dokumentiert und archiviert werden. Darüber hinaus werden die Unternehmen ermutigt, regelmäßige oder unregelmäßige Selbstinspektionen durchzuführen, um die ständige Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.