Die Isolierstoffe, die in elektrischen Überdruckgeräten verwendet werden, sind grundsätzlich die gleichen wie in anderen Arten von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln. Folglich sollten auch die elektrischen Luft- und Kriechstrecken identisch sein.
Bei elektrischen Betriebsmitteln der Klasse I, bei denen der Nennstrom 16 A übersteigt, wie z. B. bei Leistungsschaltern, Schützen oder Trennschaltern, ist es jedoch wegen der Möglichkeit der Lichtbogenbildung beim Öffnen und Schließen erforderlich, dass die Isolierstoffe mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Ein Comparative Tracking Index (CTI) von nicht weniger als 400M, wie in GB/T 4207-2012 "Methods for the Determination of the Comparative and Proof Tracking Indices of Solid Insulating Materials" festgelegt. Diese Stufe entspricht den Materialklassen II oder I.
2. Die Kriechstrecke zwischen freiliegenden spannungsführenden Leitern unterschiedlichen Potentials auf der Oberfläche des Isolationsmaterials muss den Anforderungen der GB/T16935.1-2008 "Isolationskoordination für Geräte in Niederspannungsanlagen - Teil 1: Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen". Diese Norm gilt für den Verschmutzungsgrad 3: Überspannungsklasse III (siehe Anmerkungen und Tabelle 1.14 in Tabelle 1.11).