Zu den Aufsichtsbehörden für den Kohlebergbau gehören: das Amt für Kohleaufsicht, das Amt für Kohle, die Sicherheitsaufsichtsbehörde, das Ministerium für Land und Ressourcen, die Handels-, Steuer-, Prüfungs- und Umweltschutzbehörden.
Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beaufsichtigt und reguliert die Abteilung für Kohleverwaltung des Staatsrats rechtmäßig die nationale Kohleindustrie. Die dem Staatsrat unterstellten Abteilungen sind mit der Überwachung und Verwaltung der Kohleindustrie betraut. Die Kohleverwaltungsabteilungen der Volksregierungen auf Kreisebene und darüber sind gesetzlich für die Überwachung und Verwaltung der Kohleindustrie in ihrem jeweiligen Verwaltungsgebiet verantwortlich.