Ein Kohle-Sicherheitszertifikat ist nicht erforderlich, es sei denn, die Geräte und Materialien sind für den Einsatz unter Tage bestimmt. Für den Einsatz über Tage ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich.
Dazu gehören Geräte wie Kohlenschneider, Teilschnittmaschinen, hydraulische Abstützungen, einzelne hydraulische Stützen, Brecher, Bandförderer, Kratzförderer, hydraulische Pumpstationen, Kohlenbohrer, Druckluftbohrer, explosionsgeschützte Schalter, Transformatoren und lokale Ventilatoren. Für den Einsatz unter Tage sollten wichtige Sicherheitsüberlegungen den Brandschutz, den Explosionsschutz und die Beständigkeit gegen hohe Temperaturen umfassen.