Bei elektrischen Betriebsmitteln mit erhöhter Sicherheit, wie z. B. explosionsgeschützten Motoren, Transformatoren, elektromagnetischen Drähten und Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen, besteht ein Teil aus inneren Wicklungen. Die Anforderungen an diese Wicklungen sind sowohl mechanisch als auch elektrisch höher als die für Standardwicklungen.
Im Allgemeinen sollte der für die Wicklung dieser Spulen verwendete isolierte Draht doppelt isoliert sein, und der Nenndurchmesser der Spule darf nicht weniger als 0,25 mm betragen.
Für den Lackdraht, der zum Wickeln dieser Spulen verwendet wird, wird die Verwendung von GB/T6109.2-2008 "Polyester-lackierter Kupferrunddraht, Klasse 155", GB/T 6109.5-2008 "Polyester-Imid-lackierter Kupferrunddraht, Klasse 180", GB/T 6109.6-2008 "Polyimid-lackierter Kupferrunddraht, Klasse 220" oder GB/T6109.20-2008 "Polyamid-Imid-Verbundpolyester oder Polyester-Imid-lackierter Kupferrunddraht, Klasse 220" empfohlen.
Darüber hinaus kann Kupferlackdraht der Güteklasse 1, wie in diesen Normen beschrieben, verwendet werden, sofern er die in den Normen beschriebenen Prüfungen besteht.
Nach dem Wickeln sollte ein geeignetes Imprägniermittel verwendet werden, um die Isolationseigenschaften der Wicklungen zu verbessern.
Die Imprägnierung sollte nach der vom Hersteller angegebenen Methode erfolgen, wobei Techniken wie Tauchen, Tröpfeln oder Vakuumdruckimprägnierung (VPI) verwendet werden, um die Lücken zwischen den Wickeldrähten zu füllen und eine starke Haftung zu gewährleisten. Enthält das Imprägniermittel Lösungsmittel, sollten die Imprägnierung und die Trocknung zweimal durchgeführt werden, damit die Lösungsmittel verdampfen können.
Im Allgemeinen werden Methoden wie Sprühen oder Beschichten zur Isolierung von Wicklungen als unzuverlässig angesehen für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel. Diesem Umstand sollte in der technischen Praxis gebührend Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus sollten bei Hochspannungswicklungen die imprägnierten Wicklungen mit Anti-Koronafarbe behandelt werden, um zusätzliche Gefahren durch Koronaentladungen zu vermeiden.
Elektrische Geräte mit erhöhter Sicherheit, seien es Motoren, elektromagnetische Spulen oder Spulen anderer Geräte, sollten im Allgemeinen ausgestattet sein mit Temperatur Schutzvorrichtungen, um ein Überschreiten der Grenztemperaturen bei normalem Betrieb oder erkannten anormalen Bedingungen zu verhindern.
Wenn eine Wicklung die Grenztemperatur bei ständiger Überlast nicht überschreitet (z. B. bei einer Motorrotorsperre) oder wenn eine Wicklung nicht überlastet wird (z. B. bei einem Vorschaltgerät für Leuchtstofflampen), dann ist keine Temperaturschutzeinrichtung erforderlich.
Wenn elektrische Geräte mit erhöhter Sicherheit mit Temperaturschutzvorrichtungen ausgestattet sind, können diese entweder intern oder extern installiert werden. Unabhängig davon sollte die Schutzeinrichtung über die entsprechende explosionsgeschützte Ausführung und sollte in Verbindung mit den geschützten Geräten bewertet werden.