Es ist nicht ratsam, Verteilerräume in explosionsgeschützten Zonen einzurichten, da dies nicht nur die Investitionskosten erhöht, sondern auch die Unfallrisiken vergrößert.
Gemäß den "GB50160-2014 Building Fire Protection Design Standards" ist es in Werkstattbereichen der Klasse A verboten, Büros oder Verteilerräume einzurichten. In Fällen, in denen ein spezieller Verteilerraum unerlässlich ist, sollte dieser an einer Wand liegen, wobei die Trennwand unbedingt explosionssicher sein muss.
Schaltwarten, Schaltschrankräume, elektrische Verteilungs- und Unterstationen sollten außerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche liegen, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu gewährleisten. In diesen Bereichen sind die elektrischen Geräte von den Explosionsschutzanforderungen ausgenommen. Dieser Ansatz ist heute in den meisten Anlagen der chemischen Industrie weit verbreitet.