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Müssen im Dieselgeneratorraum explosionsgeschützte Leuchten installiert werden?

Anwendbarer Geltungsbereich

Müssen im Dieselgeneratorraum explosionssichere Leuchten installiert werden?

Generatorräume in Kraftwerken erfordern die Installation einer explosionsgeschützten Beleuchtung.


Gemäß Anhang C der GB50058-2014 wird Diesel als explosionsgefährdet der Klasse IIA und einer Zündtemperaturgruppe von T3 zugeordnet. Die Normen für explosionsgefährdete Bereiche sollten beachtet werden.

Anhang C: "Klassifizierung und Gruppierung von explosiven Gemischen brennbarer Gase oder Dämpfe".

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