Generatorräume in Kraftwerken erfordern die Installation einer explosionsgeschützten Beleuchtung.
Gemäß Anhang C der GB50058-2014 wird Diesel als explosionsgefährdet der Klasse IIA und einer Zündtemperaturgruppe von T3 zugeordnet. Die Normen für explosionsgefährdete Bereiche sollten beachtet werden.
Anhang C: "Klassifizierung und Gruppierung von explosiven Gemischen brennbarer Gase oder Dämpfe".