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Explosionsgeschützte elektrische BetriebsmittelInspektionundPrüfungInhalt|TechnischeSpezifikationen

Technische Daten

Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel - Inspektion und Prüfung Inhalt

Bei der Bewertung von elektrischen Geräten ist es wichtig, Folgendes gründlich zu prüfen:

explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel-6
1. Betrieb des Geräts in explosionsgefährdeten Umgebungen.

2. Angemessene Klassifizierungsstufe des Geräts.

3. Genauigkeit der Klassifizierung der Wärmegruppe des elektrischen Betriebsmittels.

4. Korrektheit der Elektro- und Verdrahtungsetiketten.

5. Gültigkeit von Etiketten auf elektrischen Geräten und Leitungen.

6. Übereinstimmung von Gehäusen, transparenten Bauteilen, Metalldichtungen oder Klebstoffen mit den Anforderungen.

7. Jegliche sichtbaren, nicht genehmigten Veränderungen.

8. Ordnungsgemäße und sichere Befestigung von Bolzen, Kabeleinführungen (direkt oder indirekt) und Abdeckplatten.

Hinweis: Bei Geräten der Typen d und e dürfen transparente Teile aus gehärtetem Glas nicht willkürlich ausgetauscht werden. Es sollten nur Originalteile verwendet werden, um die Festigkeitsanforderungen für Geräte des Typs d und die Dichtungsanforderungen für Geräte des Typs e zu erfüllen.

9. Sauberkeit und Unversehrtheit der explosionsgeschützten Oberflächen und Auskleidungen (d).

10. Spaltmaße auf explosionsgeschützten Flächen bleiben innerhalb der zulässigen Grenzen (d).

11. Korrektheit der Nennleistung, des Modells und der Einbaulage der Lichtquelle der Leuchte.

Hinweis: Leuchten mit gleicher Leistung, aber unterschiedlichen Modellen, unterscheiden sich in der Wärmeabgabe und den Bauteilen und sollten nicht unüberlegt ausgetauscht werden. LED-Leuchten haben zum Beispiel hohe Anlauftemperaturen, ebenso wie Glühbirnen in anderen Leuchtentypen.

12. Sicherheit der elektrischen Anschlüsse.

13. Zustand der Verkleidung des Gehäuses.

14. Integrität von versiegelten und luftdichten Leistungsschaltern.

15. Ordnungsgemäßes Funktionieren der Atemschutzkabine.

Note: The IP rating requirements are stringent, requiring the internal pressure of the device to remain stable under vacuum conditions.

16. Ausreichender Abstand zwischen dem Motorlüfter und dem Gehäuse oder der Abdeckung.

Hinweis: Der Abstand sollte mehr als 1% des Laufraddurchmessers betragen, aber kleiner oder gleich 5 mm sein.

17. Einhaltung der Normen für Beatmungs- und Drainagegeräte.
Hinweis: Entlüfter und Ableiter sind häufig spezielle Komponenten in der explosionsgeschützten Kammer von Gasdetektoren des Typs "d". Diese Vorrichtungen gibt es in verschiedenen Strukturen, einschließlich Staubmetallurgie, mehrlagigem Metallgewebe, gewalzter Folie und labyrinthartigen Konstruktionen.

18. Certification of safety barrier units, relays, and other limited energy devices as explosion-proof, along with proper installation and grounding (i).
Hinweis: Obwohl explosionssichere Barrieren in der Regel in sicheren Bereichen verwendet werden, erfordern sie eine spezielle Zertifizierung.

19. Einbau von eigensicheren Einrichtungen gemäß den Spezifikationen der Dokumentation (betrifft nur ortsfeste Anlagen) (i).

20. Sauberkeit und Nichtvorhandensein von Schäden an den Leiterplatten der eigensicheren Geräte (i).

21. Abwesenheit von Mängeln wie Rissen in gekapselten Schalenmaterialien (m).

Note: The symbols in parentheses at the end of each checklist item denote the specific explosion-proof type to which the item applies. Items without parentheses are applicable to all explosion-proof types.

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