Der Einsatz von nicht explosionsgeschützten Geräten ist in regulären Produktionsprozessen strengstens untersagt.
| Geräteschutzstufe EPL | Ga | Gb | Gc |
|---|---|---|---|
| Die Schutzklassen für Geräte werden auf der Grundlage der unterschiedlichen Eigenschaften von explosionsfähigen Gasatmosphären, explosionsfähigen Staubatmosphären und explosionsfähigen Methanatmosphären in Kohlebergwerken sowie der Möglichkeit, dass das Gerät zu einer Zündquelle werden könnte, festgelegt. | In explosionsgefährdeten Bereichen werden Geräte mit einer "sehr hohen" Schutzstufe gekennzeichnet, wodurch sichergestellt wird, dass sie weder im Normalbetrieb noch bei vorhersehbaren Störungen oder seltenen Ausfällen als Zündquelle dienen. | In explosionsgefährdeten Bereichen wird den Geräten eine "hohe" Schutzstufe zugewiesen, wodurch sichergestellt wird, dass sie weder im Normalbetrieb noch unter vorhersehbaren Fehlerbedingungen als Zündquelle dienen. | In explosionsgefährdeten Gasumgebungen wird Geräten in der Regel eine "allgemeine" Schutzstufe zugewiesen, die verhindert, dass sie im Normalbetrieb als Zündquelle dienen. Darüber hinaus können zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Entstehung tatsächlicher Zündquellen zu minimieren, insbesondere bei vorhersehbaren und häufig auftretenden Ereignissen (z. B. Ausfälle von Beleuchtungskörpern). |
| Zone | Zone 0 | Zone 1 | Zone 2 |
Dennoch ist ihre Verwendung während der Installation, Wartung oder umfangreicher Reparaturarbeiten zulässig, sofern gemäß den festgelegten Verfahren sichergestellt ist, dass diese Tätigkeiten keine Bedingungen schaffen, die zu einer explosionsfähigen Atmosphäre führen.
