Explosionsgeschützte elektrische Geräte müssen geerdete Metallgehäuse haben. Darüber hinaus ist ein Potenzialausgleich erforderlich, um potenzielle Leckströme aufgrund von Isolationsfehlern zu verhindern und um das Risiko zu vermeiden, dass elektrische Funken durch Streuströme explosive Gasgemische entzünden.
Bei solchen Geräten sollten Erdung und Potenzialausgleich in einem dualen System erfolgen, bei dem jedes Gerät sowohl mit internen als auch externen Erdungsklemmen ausgestattet ist. Diese Klemmen müssen auf dem gleichen Potential liegen und mit dem Erdung System, um die Wirksamkeit der Erdung und Verbindung zu gewährleisten.
Die interne Erdung sollte innerhalb des Verdrahtungsraums (Anschlusskasten oder Hauptkammer) erfolgen, die externe Erdung sollte am Hauptgehäuse des Geräts angebracht werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die wichtigsten Metallkomponenten des Geräts, wie z. B. der Rahmen, auf demselben Potenzial wie die Erde liegen.
Die für die Erdung und den Potenzialausgleich verwendeten Leiter müssen einen Mindestquerschnitt S aufweisen. Wenn in einem einphasigen Hauptstromkreis der Querschnitt S0 nicht mehr als 16 mm² beträgt, sollte S mindestens S0 betragen. Liegt S0 zwischen 16mm² und 35mm², sollte S 16mm² betragen. Ist S0 größer als 35 mm², sollte S mehr als die Hälfte von S0 betragen. Wenn S0 sehr klein ist, sollte die Mindestquerschnittsfläche mindestens 4mm² betragen.
Jede Erdungs- und Potentialausgleichsvorrichtung muss zuverlässige Verbindungen zwischen den Leitern und den Erdungsklemmen gewährleisten, wobei Maßnahmen zur Vermeidung von Lockerung oder Korrosion zu treffen sind.
Bei tragbaren elektrischen Geräten, die über das Stromnetz versorgt werden, kann die externe Erdung umgangen werden, aber die interne Erdung sollte über ein Kabel mit Erdungsader erfolgen. Wird das Gerät über eine Batterie mit ungeerdeten Polen betrieben, ist eine Erdung nicht erforderlich. Außerdem sollten elektrische Geräte mit doppelter oder verstärkter Isolierung nicht geerdet werden.