Für elektrische Betriebsmittel der Klasse I gibt es kein spezielles Klassifizierungssystem.
Bei elektrischen Betriebsmitteln der Klasse II richtet sich die Einstufung nach der Art des entflammbaren Gases, das auftritt. Diese Geräte werden weiter in drei explosionssichere Typen eingeteilt: IIA, IIB und IIC.
In Umgebungen, in denen elektrische Geräte der Klasse I eingesetzt werden und in denen andere brennbare Gase als Methan vorhanden sind, ist die Einhaltung der Normen für den Explosionsschutz sowohl der Klasse I als auch der Klasse II vorgeschrieben.
Aufgrund der spezifischen Eigenschaften der staubexplosionsgefährdeten Umgebung werden elektrische Geräte der Klasse III in drei Kategorien unterteilt: IIIA, IIIB und IIIC.