Das Kohle-Sicherheitszeichen (MA) bleibt für eine Dauer von fünf Jahren gültig.
Wenn die Kennzeichnung abläuft, ist es unerlässlich, proaktiv eine Verlängerung zu beantragen oder eine Neuausstellung zu veranlassen. Bei Importerzeugnissen wird das Kohle-Sicherheitszeichen für jede einzelne Charge erworben, ohne dass es vorher abläuft; es gilt ausschließlich für diese spezifische Einfuhrcharge.