Für den Anschluss einer explosionsgeschützten 200-Watt-Leuchte ist ein Kabel mit einem Querschnitt von 0,75 mm² erforderlich, wobei die nationalen Normen strikt einzuhalten sind.

Um den erforderlichen Strom für eine explosionsgeschützte Leuchte zu ermitteln, dividiert man in der Regel deren Leistung durch eine Standardspannung von 220 V und ermittelt so den entsprechenden Nennstrom.
Bedenken Sie Folgendes: Ein Kupferkernleiter mit 1 mm² Querschnitt kann einen Strom von 6 A führen, was 6 A × 220 V = 1.320 W entspricht. Daher sind Leuchten mit einer Nennleistung unter 1.320 W mit einem 1 mm²-Rein-Kupferdraht kompatibel. Um jedoch einer möglichen Alterung des Drahtes und Überhitzungsproblemen Rechnung zu tragen, wird üblicherweise ein 1,5 mm²-Draht bevorzugt.
Gemäß den Normen GB4706.1-1992/1998 gelten folgende Werte für den Teillaststrom von elektrischen Leitungen:
Ein Kupferkernleiter mit einem Querschnitt von 1 mm² ist für einen Dauerstrom von 6–8 A ausgelegt.
Ein Kupferkernleiter mit einem Querschnitt von 1,5 mm² ist für einen Dauerstrom von 8–15 A ausgelegt.
Ein Kupferkernleiter mit einem Querschnitt von 2,5 mm² ist für einen Dauerstrom von 16–25 A ausgelegt.
Ein Kupferkernleiter mit einem Querschnitt von 4 mm² ist für einen Dauerstrom von 25–32 A ausgelegt.
Ein Kupferkernleiter mit einem Querschnitt von 6 mm² ist für einen Dauerstrom von 32–40 A ausgelegt.
