Bereiche wie Wasserstofferzeugungsräume, Wasserstoffreinigungskammern, Wasserstoffkompressorräume und Wasserstoffabfüllbereiche, die für ihre Explosivität bekannt sind, werden als Zone 1 bezeichnet.
Unter Berücksichtigung der Messungen an den Rändern von Türen und Fenstern in diesen Räumen wird der Bereich, der sich in einem Radius von 4,5 Metern über den Boden erstreckt, als Zone 2 bezeichnet.
Bei der Betrachtung der Wasserstoff-Entlüftungspunkte fällt der räumliche Bereich innerhalb eines Radius von 4,5 Metern und bis zu einer Höhe von 7,5 Metern von der Oberkante unter die Klassifizierung der Zone 2.