1. Explosionsgeschützte Gehäuse
Explosionsgeschützte Gehäuse müssen sauber und intakt sein und deutliche Kennzeichnungen aufweisen. Ein Verlust der Explosionssicherheit tritt in folgenden Fällen ein: Risse, Schweißöffnungen oder offensichtliche Verformungen im Gehäuse; Verwendung explosionsgeschützter Teile, die nicht von den nationalen Prüfstellen zugelassen sind; Rost innerhalb oder außerhalb des Gehäuses mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm; unwirksame Verriegelungsvorrichtungen; lose, gesprungene oder nicht explosionsgeschützte Fenster; Anschluss- oder Verbindungskästen ohne Isolierung und unzureichende elektrische Luft- oder Kriechstrecken.
2. Explosionsgeschützte Fugenoberflächen
Die Oberflächen von explosionsgeschützten Gehäusen müssen glatt, vollständig und rostgeschützt sein. Der Verlust der Explosionssicherheit wird angezeigt durch: unzureichende Länge oder Durchmesser der ebenen und zylindrischen explosionsgeschützten Flächen, unsachgemäße Oberflächenbehandlung, zu großer Spalt zwischen Motorwelle und Bohrung, unsachgemäß abgedeckte Motoranschlusskästen, fehlende Bolzen oder unsachgemäß zusammengedrückte Federringe.
3. Kabeleinführungsgeräte
Ein Verlust der Explosionssicherheit von Kabeleinführungsvorrichtungen tritt auf, wenn: Dichtungsringe oder Umlenkungen fehlen, was zu einer Lockerung führt; der Innendurchmesser des Dichtungsrings den Außendurchmesser des Kabels um mehr als 1 mm übersteigt; mehrere Dichtungsringe in einer Einführung verwendet werden oder mehrere Kabel durch ein einziges Loch geführt werden; und wenn Dichtungsringe aufgeschnitten sind, so dass sie das Kabel nicht vollständig abdecken, oder wenn andere Schichten zwischen Dichtungsring und Kabel getrennt sind.
4. Verkabelung
Der Verlust des Explosionsschutzes in der Verkabelung ist erkennbar an: freiliegenden Kerndrähten oder Abschirmschichten in gummiummantelten Kabeln, erheblichen Rissen im Kabel, ungeordneter Verkabelung in Schaltern, der Fähigkeit, Stahlseile zu schieben oder zu schwingen, und wenn Dichtungsringe direkt auf dem Bleimantel von armierten Kabeln angebracht sind oder wenn die Isolierköpfe von Kabeln Risse aufweisen.
5. Steckdosen und Beleuchtungskörper
Unsachgemäße Anschlüsse von explosionsgeschützten Steckdosen oder fehlende explosionsgeschützte Schutzvorrichtungen sowie explosionsgeschützte Leuchten ohne schraubenlose Steckdosen oder ohne Verriegelungsvorrichtungen deuten auf einen Verlust der Explosionssicherheit hin.