Schießpulver fällt unter die Kategorie der Explosivstoffe, einer Untergruppe der Gefahrstoffe.
Diese Materialien umfassen eine Reihe von Stoffen, die für ihre Entflammbarkeit, Explosivität, Korrosivität, Toxizität und Radioaktivität bekannt sind. Beispiele sind Benzin, Schießpulver, konzentrierte Säuren und Basen, Benzol, Naphthalin, Zelluloid und Peroxide. Diese Stoffe müssen während des Transports und der Lagerung unbedingt nach strengen Gefahrgutprotokollen gehandhabt werden, um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.