1. Explosionsgeschützte LED-Leuchten müssen über komplettes Zubehör verfügen, und nicht explosionsgeschützte Teile (wie Metall, Lampenschirm, Anschlussdose usw.) dürfen die Komponenten der Leuchten nicht ersetzen. Das Gehäuse von Leuchten und Schaltern muss intakt bleiben. Die Metallgitter dürfen nicht verformt sein, die Lampenschirme dürfen keine Risse aufweisen, und die Kennzeichnung der Explosionssicherheit muss deutlich sichtbar sein....