AQ3009 schreibt vor, dass explosionsgeschützte Beleuchtungsanlagen alle drei Jahre von einer zertifizierten Prüfstelle überprüft werden müssen. Sollten zwischenzeitlich besondere Umstände eintreten, sind diese während des Inspektionsprozesses zu dokumentieren und zu archivieren. Darüber hinaus werden Unternehmen dazu angehalten, regelmäßige oder unregelmäßige Selbstinspektionen durchzuführen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.