Definition: Explosionsgeschützte Leuchten sind für gefährliche Standorte konzipiert, an denen brennbare Gase und Stäube vorhanden sind. Sie verhindern, dass potenzielle interne Lichtbögen, Funken und hohe Temperaturen die umgebenden brennbaren Gase und Stäube entzünden, und erfüllen damit die Anforderungen an die Explosionssicherheit. Prinzip: Das Prinzip der Flammendurchschlagsicherheit gemäß der europäischen Norm EN13463-1:2002 "Nichtelektrische Geräte für…