Bei der Prüfung explosionsgeschützter elektrischer Geräte wird zwischen bereits in Betrieb befindlichen Geräten und neu hergestellten Geräten unterschieden. Die Prüfungen werden gemäß den nationalen Normen GB3836/GB12476 für explosionsgeschützte elektrische Geräte durchgeführt, woraufhin Explosionsschutzzertifikate und Prüfberichte ausgestellt werden. Bei bereits in Betrieb befindlichen Geräten werden vor Ort Explosionsschutzprüfungen gemäß den folgenden Vorschriften durchgeführt: