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Spezifikation für metallische Werkstoffe für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel|TechnischeSpezifikationen

Technische Daten

Spezifikation für metallische Werkstoffe für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel

Ein wichtiger Aspekt, der bei metallischen Werkstoffen in explosionsgeschützten elektrischen Geräten zu berücksichtigen ist, ist ihre Neigung, explosive Gas-Luft-Gemische durch mechanische Funken zu entzünden. Untersuchungen haben ergeben, dass die Zusammensetzung dieser Metalle eine wesentliche Rolle für ihr Zündpotenzial spielt. Um das Auftreten mechanischer Funkenzündungen in Metallgehäusen zu verhindern, sind bestimmte elementare Beschränkungen vorgeschrieben. In den Normen für explosionsgefährdete Bereiche - Allgemeine Geräteanforderungen - ist Folgendes festgelegt:

explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel-1

Klasse I

Bei der Herstellung von explosionsgeschützten elektrischen Geräten der RPL-Stufe MA oder Mb darf die Zusammensetzung von Aluminium, Magnesium, Titan und Zirkonium in den Gehäusematerialien 15% nach Masse nicht überschreiten, und der kombinierte Massenanteil von Titan, Magnesium und Zirkonium darf 7,5% nicht überschreiten.

Klasse II

Für die Herstellung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel der Klasse II variiert der Gesamtmassenanteil kritischer Elemente in den Gehäusematerialien je nach Schutzniveau: Bei EPLGa-Geräten darf der Gesamtgehalt an Aluminium, Magnesium, Titan und Zirkonium 10% nicht überschreiten, wobei Magnesium, Titan und Zirkonium insgesamt 7,5% nicht überschreiten dürfen; bei EPLGb-Geräten darf der Gesamtgehalt an Magnesium und Titan 7,5% nicht überschreiten; bei EPLGc-Geräten gibt es abgesehen von Lüftern, Lüfterabdeckungen und Lüftungsöffnungen, die den EPLGb-Normen entsprechen, keine weiteren spezifischen Anforderungen.

Klasse III

Bei der Herstellung von explosionsgeschützten elektrischen Geräten der Klasse III variiert der erforderliche Gesamtmassenanteil der relevanten Elemente in den Gehäusematerialien ebenfalls mit dem Schutzniveau: Für EPLDa-Geräte sollte der Magnesium- und Titananteil 7,5% nicht überschreiten; für EPLDb-Geräte gilt die gleiche Einschränkung; für EPLDc-Geräte gibt es außer Lüftern, Lüfterabdeckungen und Lüftungslochblenden, die den EPLDb-Kriterien entsprechen, keine weiteren besonderen Anforderungen.

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