Gasexplosionsgeschützte Motoren sind nicht für Umgebungen geeignet, die staubexplosionsgeschützte Motoren erfordern. Der Grund dafür sind die unterschiedlichen nationalen Normen für den elektrischen Explosionsschutz, die sie erfüllen: Gasexplosionsgeschützte Motoren entsprechen GB3836, während staubexplosionsgeschützte Motoren GB12476 entsprechen.
Motoren, die beide Normen erfüllen und die Tests für beide Normen bestehen, können als doppelt gekennzeichnete explosionsgeschützte Motoren bezeichnet werden. Diese Motoren sind vielseitig einsetzbar und können in Umgebungen, die entweder gas- oder staubexplosionsgeschützte Normen erfordern, ausgetauscht werden.