Gasexplosionsgeschützte Motoren sind nicht für Umgebungen geeignet, in denen staubexplosionsgeschützte Motoren erforderlich sind. Dies liegt an den unterschiedlichen nationalen Normen für elektrische Explosionsschutzvorrichtungen, denen sie entsprechen: Gasexplosionsgeschützte Motoren entsprechen der Norm GB3836, während staubexplosionsgeschützte Motoren der Norm GB12476 entsprechen.

Motoren, die beide Normen erfüllen und die entsprechenden Prüfungen bestehen, werden als doppelt gekennzeichnete explosionsgeschützte Motoren bezeichnet. Diese Motoren sind vielseitig einsetzbar und können in Umgebungen, in denen entweder Gas- oder Staubexplosionsschutznormen gelten, austauschbar verwendet werden.
