Temperaturklassifizierungen dienen als kritischer Sicherheitsindikator für die Beurteilung der Zündfähigkeit brennbarer Gase und explosionsgeschützter elektrischer Geräte. Brennbare Gase werden auf der Grundlage ihrer Verbrennungstemperaturen in sechs Klassen eingeteilt, während elektrische Betriebsmittel auf der Grundlage ihrer maximalen Oberflächentemperaturen in sechs Kategorien eingeteilt werden, die als T1, T2, T3, T4, T5 und T6 bezeichnet werden. Die Einteilungskriterien für elektrische Betriebsmittel und brennbare Gase sind jedoch sehr unterschiedlich.
Temperatur-Gruppe | Zündtemperatur von brennbarem Gas/℃ | Ausrüstung Hohe Oberflächentemperatur T/℃ |
---|---|---|
T1 | t≥450 | 450≥t>300 |
T2 | 450>t≥300 | 300≥t>200 |
T3 | 300>t≥200 | 200≥t>135 |
T4 | 200>t≥135 | 135≥t>100 |
T5 | 135>t≥100 | 100≥t>85 |
T6 | 100>t≥85 | 85≥t |
Das Prinzip der Temperaturklassifizierung elektrischer Betriebsmittel besteht darin, dass die höchste Oberflächentemperatur, die von dem Betriebsmittel erzeugt wird, die umgebenden brennbaren Gase nicht entzünden darf. Mit anderen Worten: Die maximale Oberflächentemperatur des Geräts darf die Zündtemperatur der brennbaren Gase nicht überschreiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Die maximale Oberflächentemperatur explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel bezieht sich auf die höchste Temperatur, die an ihrer Oberfläche oder ihren Teilen unter normalen Arbeitsbedingungen und unter den zugelassenen widrigsten Bedingungen erreicht werden kann. Diese Temperatur sollte in der Lage sein, das umgebende explosive Gas-Luft-Gemisch zu entzünden.
Aufgrund unterschiedlicher explosionsgeschützter Ausführungen kann sich die maximale Oberflächentemperatur auf verschiedene Teile des Geräts beziehen. Es kann sich um die Temperatur an der Außenfläche des Gehäuses handeln, wie bei druckfesten elektrischen Betriebsmitteln, oder um die Temperatur an der Außenfläche des Gerätegehäuses oder bestimmter interner Komponenten, wie bei elektrischen Betriebsmitteln mit erhöhter Sicherheit oder Druckbeaufschlagung.