Nach den nationalen Normen für den elektrischen Explosionsschutz fallen sowohl BT4 als auch BT6 unter die Klasse IIB.
Temperaturgruppe der elektrischen Geräte | Höchstzulässige Oberflächentemperatur elektrischer Betriebsmittel (℃) | Gas-/Dampf-Zündtemperatur (℃) | Anwendbare Gerätetemperaturstufen |
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T1 | 450 | >450 | T1~T6 |
T2 | 300 | >300 | T2~T6 |
T3 | 200 | >200 | T3~T6 |
T4 | 135 | >135 | T4~T6 |
T5 | 100 | >100 | T5~T6 |
T6 | 85 | >85 | T6 |
Die "T"-Klassifizierung bezieht sich jedoch auf die Temperaturklasse von explosionsgeschützten elektrischen Geräten. Als T6 eingestufte Geräte dürfen eine Oberflächentemperatur von 85°C nicht überschreiten, T5 darf 100°C nicht überschreiten und T4 darf 135°C nicht überschreiten.
Je niedriger die maximale Oberflächentemperatur eines Geräts ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es atmosphärische Gase entzündet, wodurch die Sicherheit erhöht wird. Folglich übertrifft die Explosionssicherheit von BT6 die von BT4.