Inspektion, Wartung und Reparatur explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel entsprechen zwar weitgehend den Standardpraktiken in der Elektrotechnik, weisen aber auch einzigartige Aspekte auf, die für explosionsgeschützte Anforderungen charakteristisch sind.
Die wichtigsten Leitlinien für die Instandhaltung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel sind:
1. Einrichtung und Einhaltung eines robusten Systems zur Überprüfung und Reparatur explosionsgeschützter elektrischer Geräte, ergänzt durch einschlägige Vorschriften.
2. Die Inspektionen und Wartungsarbeiten sollten von qualifizierten Explosionsschutzspezialisten durchgeführt werden.
3. Führung einer detaillierten technischen Dokumentation und umfassender Reparaturprotokolle für alle explosionsgeschützten elektrischen Anlagen.
4. Die Planung von Inspektion und Wartung sollte die tatsächlichen Bedingungen vor Ort widerspiegeln und sich an den vom Hersteller empfohlenen Inspektionsintervallen und -kriterien orientieren.
5. Explosionssichere Bescheinigungen müssen den Namen des Geräts, seine explosionssicheren Eigenschaften, den Namen des Prüfers und das Datum der Prüfung enthalten.
6. Für Geräte, die nach der Inspektion die Normen für Explosionssicherheit erfüllen, sollten aktualisierte Bescheinigungen ausgestellt werden; Geräte, die die Normen nicht erfüllen, sollten deutlich mit der roten Aufschrift "Explosionssicheres Versagen" gekennzeichnet und sichtbar beschriftet werden.
7. Der sorgfältige Umgang mit explosionsgeschützten Geräten ist unerlässlich, um Schäden durch Stöße oder Zusammenstöße zu vermeiden.
8. Vor dem Zugriff auf explosionsgeschützte elektrische Geräte müssen alle Stromquellen, einschließlich des Nullleiters, abgeklemmt werden, um eine vollständige Isolierung zu gewährleisten und eine ungewollte Stromzufuhr zu verhindern.
9. Bei Inspektionen und Reparaturen ist darauf zu achten, dass die Dichtungsringe nicht beschädigt werden, um das Eindringen von Gefahrstoffen in das Gerät zu verhindern.