Xylol wird als gefährlicher Stoff der Klasse 3 eingestuft und ist als entzündliche Flüssigkeit anerkannt.
Wie in der "Klassifizierung und Nomenklatur gefährlicher Güter" (GB6944-86) und der "Klassifizierung und Kennzeichnung allgemeiner gefährlicher Chemikalien" (GB13690-92) festgelegt, werden chemische Gefahren in acht Kategorien eingeteilt. Xylol, das als Verdünnungsmittel dient, wird als Gefahrgut eingestuft und ausdrücklich als entzündbare Flüssigkeit der Klasse 3 gekennzeichnet.