Xylol wird als gefährlicher Stoff der Klasse 3 eingestuft und ist als entzündliche Flüssigkeit anerkannt. Wie in der "Klassifizierung und Nomenklatur gefährlicher Güter" (GB6944-86) und der "Klassifizierung und Kennzeichnung gebräuchlicher gefährlicher Chemikalien" (GB13690-92) festgelegt, werden die chemischen Gefahren in acht Kategorien unterteilt. Xylol, das als Verdünnungsmittel dient, ist...