Ein Kohle-Sicherheitszertifikat ist nicht erforderlich, es sei denn, die Geräte und Materialien sind für den Einsatz unter Tage bestimmt. Für den Einsatz über Tage ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich. Dazu gehören Geräte wie Schrämmaschinen, Teilschnittmaschinen, hydraulische Abstützungen, hydraulische Einzelstützen, Brecher, Bandförderer, Kratzförderer, hydraulische Pumpstationen, Kohlenbohrer, Druckluftbohrer, explosionsgeschützte Schalter,...