Die Installation ist zweifellos unerlässlich.

Was versteht man unter brennbaren und explosiven Gefahrgütern? Dazu zählen Stoffe, die hochentzündlich, explosiv, flüchtig und ätzend sind. In solchen Lagerstätten für gefährliche Abfälle ist es unerlässlich, nicht nur explosionsgeschützte Beleuchtung und Schalter zu installieren, sondern auch explosionsgeschützte Ventilatoren sowie automatische Sprinkleranlagen zur Brandbekämpfung, und Chemikalien in Sekundärbehältern (Paletten) zu lagern, um im Falle einer Leckage die Umweltbelastung zu minimieren.
