Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz
Die folgenden Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz in Lackier- und Spritzlackierräumen sind ausdrücklich zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit festgelegt.

- In Lackier- und Spritzlackierräumen sind deutlich sichtbare Feuerwarnschilder anzubringen. Offene Flammen, die zum Heizen verwendet werden, sind in diesen Bereichen streng verboten.
- Alle elektrischen Geräte, Maschinen, Stromleitungen und Beleuchtungskreise in Innenräumen müssen den Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz entsprechen. In den Räumen müssen Abluft- und Zuluftanlagen installiert werden. Es müssen explosionsgeschützte Ventilatoren verwendet werden, oder es müssen Aluminiumverkleidungen im Inneren des Ventilatorgehäuses angebracht werden.
- Die Raumtemperatur und die Staubkonzentration (in Holzwerkstätten) müssen streng kontrolliert werden. Die Konzentration von giftigen und brennbaren Dämpfen in der Lackierwerkstatt muss streng kontrolliert werden.
- Große Mengen von Farben und Verdünnern sollten nicht in geschlossenen Räumen gelagert werden. Elektrische Heizöfen, die zum Trocknen verwendet werden, müssen vom Spritzlackierraum isoliert sein, und die Heizelemente des Trockenofens dürfen nicht freiliegen. Lackierte Werkstücke müssen zunächst eine Zeit lang an der Umgebungsluft natürlich getrocknet und verdunstet sein, bevor sie in den Trockenofen gestellt werden.
