Explosionsgeschützte elektrische Anlagen: Die gesamte elektrische Anlage muss explosionsgeschützt sein.
Explosionsgeschützte Geräte: Die Geräte selbst müssen explosionsgeschützte Eigenschaften aufweisen.
Explosionsgeschützte elektrische Anlagen: Die gesamte elektrische Anlage muss explosionsgeschützt sein.
Explosionsgeschützte Geräte: Die Geräte selbst müssen explosionsgeschützte Eigenschaften aufweisen.