Explosionsgeschützte elektrische Anlagen: Die gesamte elektrische Anlage muss explosionsgeschützt sein.

Explosionsgeschützte Geräte: Die Geräte selbst müssen explosionsgeschützt sein.

Explosionsgeschützte elektrische Anlagen: Die gesamte elektrische Anlage muss explosionsgeschützt sein.

Explosionsgeschützte Geräte: Die Geräte selbst müssen explosionsgeschützt sein.