Explosionsgeschützte elektrische Geräte werden je nach den Umgebungsbedingungen ihres tatsächlichen Einsatzortes in zwei Kategorien unterteilt: Geräte für den Einsatz im Bergbau und Geräte für den Einsatz in Fabriken. Abhängig von den Eigenschaften der Geräte hinsichtlich der Erzeugung von Funken, Lichtbögen und gefährlichen Temperaturen sowie zur Verhinderung der Entzündung brennbarer Stoffe werden sie in die folgenden acht Typen unterteilt:

1. Explosionsgeschützte Ausführung (mit dem Kennzeichen ‘d’):
Es handelt sich hierbei um eine Art von elektrischen Geräten mit einem explosionsgeschützten Gehäuse, das dem Explosionsdruck von im Inneren vorhandenen brennbaren Gasgemischen standhält und die Ausbreitung von Explosionen auf umgebende brennbare Stoffe verhindert. Geeignet für alle Bereiche mit Explosionsgefahr.
2. Typ mit erhöhter Sicherheit (mit dem Zeichen ‘e’ gekennzeichnet):
Unter normalen Betriebsbedingungen ist es unwahrscheinlich, dass diese Art von Geräten Lichtbögen oder Funken erzeugt, und sie erreichen keine Temperaturen, die zur Entzündung brennbarer Stoffe führen könnten. Die Konstruktion umfasst mehrere Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit zu erhöhen und die Entstehung von Lichtbögen, Funken und hohen Temperaturen unter normalen und bekannten Lastbedingungen zu verhindern.
3. Eigensicherer Typ (mit der Kennzeichnung ‘ia’, ‘ib’):
Unter Verwendung von Flammprüfgeräten gemäß IEC 76-3 gewährleistet dieser Typ, dass Funken und thermische Einwirkungen, die im Normalbetrieb oder bei bestimmten typischen Störungen entstehen, keine festgelegten brennbaren Verbindungen entzünden können. Diese Geräte werden je nach Anwendungsbereich und Sicherheitsstufe in die Klassen ‘ia’ und ‘ib’ eingeteilt. Geräte der Schutzklasse ‘ia’ entzünden keine brennbaren Gase im Normalbetrieb, bei einem typischen Fehler oder bei zwei typischen Fehlern. Geräte der Schutzklasse ‘ib’ entzünden keine brennbaren Gase im Normalbetrieb und bei einem typischen Fehler.
4. Druckausführung (mit der Kennzeichnung ‘p’):
Dieser Typ verfügt über ein unter Druck stehendes Gehäuse, in dem ein höherer Innendruck durch Schutzgas – wie Luft oder Inertgas – aufrechterhalten wird als in der äußeren brennbaren Umgebung, wodurch verhindert wird, dass Stoffe von außen in das Gehäuse eindringen.
5. Ölgefüllte Ausführung (mit der Kennzeichnung ‘U’):
Elektrische Geräte oder Teile davon werden in Öl getaucht, um eine Entzündung brennbarer Stoffe oberhalb des Ölspiegels oder außerhalb des Gehäuses zu verhindern. Ein Beispiel hierfür sind Hochspannungs-Öl-Leistungsschalter.
6. Mit Sand gefüllte Ausführung (mit ‘q’ gekennzeichnet):
Das Gehäuse ist mit Sand gefüllt, um sicherzustellen, dass unter bestimmten Betriebsbedingungen auftretende Lichtbögen, verstreute Funken oder übermäßige Temperaturen an der Gehäusewand oder der Sandoberfläche keine in der Umgebung befindlichen brennbaren Stoffe entzünden können.
7. Funkenfreie Ausführung (mit ‘n’ gekennzeichnet):
Unter normalen Betriebsbedingungen entzündet dieser Typ keine in der Umgebung befindlichen explosiven Stoffe und verursacht in der Regel keine typischen Fehler, die zu einer Entzündung führen könnten.
8. Sonderausführung (mit ‘s’ gekennzeichnet):
Hierbei handelt es sich um elektrische Geräte mit besonderen Explosionsschutzmaßnahmen, die keiner der oben genannten Kategorien zuzuordnen sind. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise mit Steinsand gefüllte Geräte.
