Definition:
Im Vergleich zu allgemeinen industriellen und häuslichen Elektrogeräten müssen explosionsgeschützte elektrische Geräte mit den erforderlichen Kennzeichnungen versehen sein, aus denen hervorgeht, dass sie explosionsgeschützt sind. Dies wird als Explosionsschutzkennzeichnung bezeichnet.

Zweck:
Jedes explosionsgeschützte elektrische Gerät sollte an seinen sichtbaren Teilen und auf dem Typenschild deutlich mit einer Explosionsschutzkennzeichnung versehen sein. Dieses System liefert wichtige Informationen, die darauf hinweisen, dass das gekennzeichnete elektrische Gerät explosionsgeschützt ist, und die Arten von Umgebungen mit brennbaren Gasen sowie die Gefahrenbereiche angeben, in denen es sicher eingesetzt werden kann. Es liegt auf der Hand, dass dies entscheidende Informationen sind.
Zusammensetzung:
Die Zusammensetzung der Kennzeichnung für Explosionsschutz sowie Beispiele für solche Kennzeichnungen bestehen aus den folgenden englischen Buchstabenkombinationen: “Ex” (Explosion-protect) steht für „explosionsgeschützt“, gefolgt von der Art der Explosionsschutzausführung (die auch die Schutzart des Geräts umfassen kann), der Gerätekategorie, dem Symbol für die Explosionsschutzklasse (oder der Temperatur) und/oder dem Symbol für die Schutzart des Geräts (oder der Temperatur).
Die Kennzeichnungen der explosionsgeschützten Bauarten (d, e, i, p, o, q, m, n, s), die Geräteklassifizierung (I, II) (IIA, IIB, IIC), die Temperaturklassen (T1, T2, T3, T4, T5, T6) sowie die Schutzstufen der Geräte (Ga, Gb, Gc; Da, Db, Dc) sind allgemein anerkannt. Daher verwenden wir diese Bezeichnungen, um den Aufbau von Explosionsschutzkennzeichnungen für verschiedene Arten explosionsgeschützter elektrischer Geräte zu veranschaulichen.
