Im Allgemeinen sind der Prüfbericht und die Explosionsschutzbescheinigung für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel 5 Jahre lang gültig.


Im Allgemeinen sind der Prüfbericht und die Explosionsschutzbescheinigung für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel 5 Jahre lang gültig.
