Am Beispiel explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel bedeutet "explosionsgeschützt" die Fähigkeit, die Entzündung oder Explosion äußerer brennbarer Gemische selbst dann zu verhindern, wenn ein innerer Funke eine Explosion explosiver Stoffe im Gehäuse auslöst.
Die Wirksamkeit "explosionsgeschützter" elektrischer Geräte bei der Verhinderung von Explosionen hängt von der besonderen Konstruktion ihres Gehäuses ab.