Die untere Explosionsgrenze (UEG) von Alkohol beträgt 3,51 TP3T, die obere Explosionsgrenze (OEG) 18,01 TP3T.

Explosionen treten nur zwischen diesen beiden Grenzwerten auf. Oberhalb der oberen Explosionsgrenze (UEL) ist die Luftzufuhr unzureichend; Flammen können zwar brennen, sich jedoch nicht ausbreiten und keine Explosion auslösen. Unterhalb der unteren Explosionsgrenze (LEL) ist die Konzentration der brennbaren Stoffe zu gering. Ein Luftüberschuss kühlt die Umgebung ab, verhindert die Ausbreitung von Flammen und beugt so Explosionen oder Entzündungen vor.
