Bereiche wie Wasserstofferzeugungsräume, Wasserstoffreinigungsräume, Wasserstoffkompressorräume und Wasserstoffabfüllbereiche, die für ihre Explosionsgefahr bekannt sind, werden als Zone 1 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Messungen an den Umrandungen von Türen und Fenstern in diesen Räumen wird der Bereich bis zu einem Radius von 4,5 Metern auf dem Boden als ...